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   VGH Bayern, 01.07.2019 - 14 ZB 18.1542   

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VGH Bayern, 01.07.2019 - 14 ZB 18.1542 (https://dejure.org/2019,19607)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.07.2019 - 14 ZB 18.1542 (https://dejure.org/2019,19607)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Juli 2019 - 14 ZB 18.1542 (https://dejure.org/2019,19607)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124a Abs. 4 S. 4; BBesG § 2 Abs. 1
    Gewährung von Leistungsprämien an Bundesbeamte

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Bundesbeamten gegenüber der Bahn-BKK auf Zahlung einer Leistungsprämie; Darlegungsanforderungen bei bei einem auf mehrere se...

  • rewis.io

    Gewährung von Leistungsprämien an Bundesbeamte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Darlegungsanforderungen bei § 124 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO bei einem auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützten verwaltungsgerichtlichen Urteil; Anrechnung; Arbeitnehmer; Beamter; Besoldung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Zulassung; ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Bundesbeamten gegenüber der Bahn-BKK auf Zahlung einer Leistungsprämie; Darlegungsanforderungen bei bei einem auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützten verwaltungsgerichtlichen Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - 1 A 2632/04

    Anspruch eines Beamten auf Zahlung einer Leistungsprämie nach Priviatisierung des

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2019 - 14 ZB 18.1542
    Klägerseits wird die vom Verwaltungsgericht vertretene Rechtsauffassung als unzutreffend angesehen, weil sie dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. Juni 2006 - 1 A 2632/04 - (NVwZ-RR 2007, 400) widerspreche.

    Nach klägerseits vertretener Auffassung soll sich die besondere Schwierigkeit vorliegend allein schon aus der Tatsache ergeben, dass das Verwaltungsgericht die Vereinbarung bezüglich der jährlichen Prämien im Hinblick auf § 2 Abs. 2 Satz 1 BBesG für unwirksam halte, da sie dem Kläger eine höhere als die ihm gesetzlich zustehende Besoldung verschaffen solle, während das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 22. Juni 2006 - 1 A 2632/04 - (NVwZ-RR 2007, 400) nicht von einem solchen Ausschluss ausgegangen sei.

    Eine Berufungszulassung wegen Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) im Hinblick auf die klägerische Rüge der Abweichung des angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Urteils vom Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. Juni 2006 - 1 A 2632/04 - (NVwZ-RR 2007, 400) kommt nicht in Betracht.

    Unabhängig davon wird auch nicht hinreichend dargelegt, inwieweit das verwaltungsgerichtliche Urteil, das wie gezeigt auf mehrere unabhängige Gründe gestützt ist, auch hinsichtlich des selbständig tragenden Arguments, der Anspruch scheitere daran, dass die Zuweisung des Klägers am 1. August des Auszahlungsjahrs 2015 nicht mehr bestanden habe (siehe 1.4.), auf einer Divergenz zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 22. Juni 2006 - 1 A 2632/04 - (NVwZ-RR 2007, 400) beruhen soll.

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2019 - 14 ZB 18.1542
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2019 - 14 ZB 18.1542
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2019 - 14 ZB 18.1542
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2019 - 14 ZB 18.1542
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht größere, d.h. über dem Durchschnitt liegende und das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. OVG Hamburg, B.v. 26.7.1999 - 3 Bf 92/99 - NVwZ-RR 2000, 190 m.w.N.; BayVGH, B.v. 29.1.2009 - 14 ZB 07.1880 - juris Rn. 8; B.v. 3.11.2009 - 1 ZB 06.1842 - juris Rn. 12), sich also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147 Rn. 28 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung und

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2019 - 14 ZB 18.1542
    Um den auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer innerhalb der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren sowie deren (2.) Klärungsfähigkeit, (3.) Klärungsbedürftigkeit und (4.) allgemeine Bedeutung darlegen (BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 14 ZB 16.1867 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.07.2010 - 14 ZB 09.422

    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; Befreiung von

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2019 - 14 ZB 18.1542
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage im konkreten Rechtsstreit klärungsfähig, insbesondere entscheidungserheblich ist, dass diese Frage sich als klärungsbedürftig, insbesondere nicht schon höchst- oder obergerichtlich geklärt und nicht direkt aus dem Gesetz zu beantworten erweist und dass ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BayVGH, B.v. 28.7.2010 - 14 ZB 09.422 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.11.2009 - 1 ZB 06.1842

    Berufungszulassung (abgelehnt); tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten der

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2019 - 14 ZB 18.1542
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht größere, d.h. über dem Durchschnitt liegende und das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. OVG Hamburg, B.v. 26.7.1999 - 3 Bf 92/99 - NVwZ-RR 2000, 190 m.w.N.; BayVGH, B.v. 29.1.2009 - 14 ZB 07.1880 - juris Rn. 8; B.v. 3.11.2009 - 1 ZB 06.1842 - juris Rn. 12), sich also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147 Rn. 28 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 14 ZB 11.2148

    Unwirksame öffentliche Zustellung einer Baugenehmigung nach Art. 66 Abs. 2 Satz 4

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2019 - 14 ZB 18.1542
    Ist das angegriffene Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, müssen hinsichtlich aller dieser Begründungen Zulassungsgründe hinreichend dargelegt werden (BayVGH, B.v. 21.3.2012 - 14 ZB 11.2148 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 26.07.1999 - 3 Bf 92/99
    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2019 - 14 ZB 18.1542
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht größere, d.h. über dem Durchschnitt liegende und das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. OVG Hamburg, B.v. 26.7.1999 - 3 Bf 92/99 - NVwZ-RR 2000, 190 m.w.N.; BayVGH, B.v. 29.1.2009 - 14 ZB 07.1880 - juris Rn. 8; B.v. 3.11.2009 - 1 ZB 06.1842 - juris Rn. 12), sich also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147 Rn. 28 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.01.2009 - 14 ZB 07.1880

    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; besondere tatsächliche und rechtliche

  • VGH Bayern, 14.11.2019 - 20 ZB 19.1010

    Abfallrechtliche Anordnung der Entfernung und Verwertung eines Autos

    Dies ist nur dann der Fall, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht größere, d.h. über dem Durchschnitt liegende und das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, Rn. 9), sich also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (BayVGH, B.v. 1.7.2019 - 14 ZB 18.1542 - BeckRS 2019, 13876).
  • VGH Bayern, 10.02.2021 - 7 ZB 19.939

    Besitz eines nichtzugelassenen Hilfsmittels in der Ersten Juristischen

    Ist ein Urteil - wie vorliegend - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so setzt die Zulassung der Berufung voraus, dass in Bezug auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2016 - 3 B 38.16 u.a. - NVwZ-RR 2017, 266; BayVGH, B.v. 1.7.2019 - 14 ZB 18.1542 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.07.2020 - 15 ZB 19.692

    Zur Bindungswirkung eines Bauvorbescheides

    Hat das Verwaltungsgericht sein Urteil auf mehrere tragende Gründe gestützt, so setzt die Zulassung der Berufung voraus, dass in Bezug auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2016 - 3 B 38.16 u.a. - NVwZ-RR 2017, 266; BayVGH, B.v. 1.7.2019 - 14 ZB 18.1542 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 7 ZB 21.741

    Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung

    Ist ein Urteil - wie vorliegend in Bezug auf den Streitgegenstand "Bescheid des Beklagten vom 4. Dezember 2019" - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so setzt die Zulassung der Berufung voraus, dass in Bezug auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2016 - 3 B 38.16 u.a. - NVwZ-RR 2017, 266; BayVGH, B.v. 1.7.2019 - 14 ZB 18.1542 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.04.2020 - 7 ZB 19.1313

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag: Schülerbeförderungskosten

    Ist ein Urteil - wie vorliegend - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so setzt die Zulassung der Berufung voraus, dass in Bezug auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2016 - 3 B 38.16 u.a. - NVwZ-RR 2017, 266; BayVGH, B.v. 1.7.2019 - 14 ZB 18.1542 - juris Rn. 7 m.w.N.).
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